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   OVG Niedersachsen, 31.01.1994 - 1 M 5091/93   

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https://dejure.org/1994,3201
OVG Niedersachsen, 31.01.1994 - 1 M 5091/93 (https://dejure.org/1994,3201)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.01.1994 - 1 M 5091/93 (https://dejure.org/1994,3201)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Januar 1994 - 1 M 5091/93 (https://dejure.org/1994,3201)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 80a Abs. 1 Nr. 2 VwGO; § 10 Abs. 2 BauGBMa?nG; § 10 Abs. 2 S. 2 BauGBMaßnG
    Unzulässigkeit; Aussetzungsantrag; Nachbar; Verwaltungsgericht; Baugenehmigungsbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzulässigkeit; Aussetzungsantrag; Nachbar; Verwaltungsgericht; Baugenehmigungsbehörde

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorläufiger Rechtsschutz im Baurecht (IBR 1994, 390)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 698
  • BauR 1994, 358
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 26.02.1993 - 1 M 290/93

    Baugenehmigungsbehörde; Sofortige Vollziehung; Nachbarwiderspruch; Aufschiebende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.1994 - 1 M 5091/93
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß v. 26.2.1993 - 1 M 290/93 -, UPR 1993, 233 m. w. N.) muß der Nachbar, dessen Widerspruch nach § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG keine aufschiebende Wirkung hat, grundsätzlich erst einen Aussetzungsantrag bei der Bauaufsichtsbehörde stellen, bevor er vorläufigen Rechtsschutz bei Gericht beantragt.
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 1 ME 167/04

    Antrag eines Nachbarn auf Aussetzung der Vollziehung ; Vorläufiger Rechtsschutz

    Richtig ist, dass nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschl. v. 31.1.1994 - 1 M 5091/93 -, NVwZ 1994, 698 = BauR 1994, 358 = BRS 56 Nr. 188) die Ausnutzung der Baugenehmigung der drohenden Vollstreckung im Sinne des § 80 Abs. 6 Nr. 2 VwGO gleichzusetzen ist.

    Als frühester Zeitpunkt für die Ausnutzung des Bauvorbescheides kann allenfalls die Erteilung der Baugenehmigung in Betracht kommen, wenn nicht sogar erst deren Ausnutzung als drohende Vollstreckung im Sinne des § 80 Abs. 6 Nr. 2 VwGO anzunehmen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 31.1.1994, a.a.O.), wie das Verwaltungsgericht mit einigem Fug angenommen hat.

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 1 ME 6/13

    Kosten der Ersatzvornahme als sofort vollziehbare öffentliche Abgaben oder Kosten

    Das heißt, dass die Voraussetzungen des § 80 Abs. 6 VwGO insgesamt erfüllt sein müssen, wenn bei Gericht ein Eilantrag gestellt wird (ständige Senatsrechtsprechung: Beschluss des Senats vom 3. Januar 2011 - 1 ME 146/10 -, BRS 78 Nr. 174 = BauR 2011, 787; Beschluss vom 8. Juli 2004 - 1 ME 167/04 -, BauR 2004, 1596; s. schon Beschluss vom 31. Januar 1994 - 1 M 5091/93 -, NVwZ 1994, 698 = BauR 1994, 358 = BRS 56 Nr. 188).
  • VG Lüneburg, 09.11.2010 - 2 B 54/10

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots bei Konkurrenz zweier Kommunen

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des für Bausachen zuständigen 1. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, dass § 80 a Abs. 3 Satz 2 iVm § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO die obligatorische vorherige Befassung der Behörde mit dem Begehren um vorläufigen Rechtsschutz vor der Anrufung des Gerichts vorsieht (Nds. OVG, Beschl. v. 26.2.1993 - 1 M 290/93 -, NVwZ 1994, 82; Beschl. v. 30.1.1994 - 1 M 5091/93 -, NVwZ 1994, 698; Beschl. v. 8.7.2004 - 1 ME 164/04 -, Nds.VBl.

    Damit gleichzusetzen ist die Herstellung vollendeter Tatsachen durch die Ausnutzung einer Baugenehmigung (Nds. OVG, Beschl. v. 31.1.1994 - 1 M 5091/93 -, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 146/10

    Kriterien für die Beurteilung der Nachbarverträglichkeit einer Kinderkrippe

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 8.7.2004 - 1 ME 167/04 -, BauR 2004, 1596; s. schon Beschl. v. 31.1.1994 - 1 M 5091/93 -, NVwZ 1994, 698 = BauR 1994, 358 = BRS 56 Nr. 188) muss der Nachbar bei der Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt haben, bevor er in statthafter Weise bei Gericht einen Eilantrag stellen kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1996 - 8 B 11166/96

    Baugenehmigung, Aussetzung der Vollziehung, Subsidiarität des gerichtlichen

    Wenn es demnach zwar weiterhin statthaft ist, das Aussetzungsersuchen zunächst an die Behörde zu richten, so kann der aufgezeigte Normkonflikt doch in dem Sinne gelöst werden, daß im Anwendungsbereich des § 10 Abs. 2 BauGB -MaßnG auf eine Verpflichtung zur vorrangigen Anrufung der Behörde verzichtet wird (vgl. ebenso Schmaltz, BauR 1994, 283, 287 f.; vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschluß vom 31. Januar 1994, UPR 1994, 158 - letztlich aber offengelassen).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1995 - 3 S 174/95

    Ausschluß der Heilung von Zustellungsmängeln trotz tatsächlichen Zugangs

    Gleichwohl haben die Antragsteller den - nach dem klaren Wortlaut des § 10 Abs. 2 S. 2 BauGB-MaßnahmenG allein gemeinten (ebenso OVG Lüneburg, Beschluß vom 31.1.1994, BauR 1994, 358) - Antrag auf gerichtlichen vorläufigen Rechtsschutz erst am 5.9.1994 gestellt, nachdem sie zuvor ein erfolgloses Verfahren mit dem Ziel einer behördlichen Aussetzung des Sofortvollzugs nach § 80a Abs. 1 Nr. 2 VwGO durchgeführt hatten.
  • VG Lüneburg, 23.07.2013 - 2 B 21/13

    Allgemeines Wohngebiet; Aussetzungsantrag; Baubeginn; Baugebiet; Baugrenze;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschl. v. 8.7.2004 - 1 ME 167/04 - , BauR 2004, 1596; s. schon Beschl. v. 31.1.1994 - 1 M 5091/93 -, NVwZ 1994, 698 = BauR 1994, 358 = BRS 56 Nr. 188) muss der Nachbar bei der Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt haben, bevor er in statthafter Weise bei Gericht einen Eilantrag stellen kann.
  • OVG Hamburg, 19.09.1994 - Bs II 35/94

    Eilverfahren bei Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung?

    Die gegenteilige Auslegung, daß § 80 a Abs. 3 Satz 2 VwGO ein vorheriges behördliches Verfahren fordere, nimmt der neuen und eindeutigen Regelung des § 10 Abs. 2 Satz 2 BauGB -MaßnG von vornherein die praktische Geltung (vgl. hierzu Nds.OVG, Beschl. v. 31.1.1994, BauR 1994 S. 358) und kann aus den genannten Gründen nicht mehr aufrechterhalten werden.
  • VG Bremen, 02.11.2004 - 1 V 2119/04

    Nachbarschutz gegen die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage

    Dieses folgt aus § 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO (vgl. BVerwG, B. v. 22. Februar 1995, NVwZ 1995, 903; B. v. 13. März 1995, NVwZ 1995, 904; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1991, 1001; Niedersächsisches OVG, NVwZ 1994, 698, ferner Kopp/Schenke, Komm. zur VwGO, 13. Aufl. 2003, § 80 a Rn. 17; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998; a. A. Schoch, in ders./Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, § 80 a Rn. 49 ff. m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 02.07.2001 - 4 B 1539/01

    Nachbarwiderspruch gegen Errichtung einer Mobilfunkanlage

    Vorheriger Aussetzungsanträge bei der Antragsgegnerin als Bauaufsichtsbehörde bedarf es nicht, da durch die bereits begonnene Ausnutzung der Baugenehmigung die Herstellung vollendeter Tatsachen droht, was der drohenden Vollstreckung i.S.d. § 80 Abs. 6 Nr. 2 VwGO gleichzusetzen ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss v. 31. Januar 1994 - 1 M 5091/93 -, NVwZ 1994, 698).
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